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Hypothek oder Grundschuld bestellen


Allgemeine Informationen

Hypothek und Grundschuld sind Grundpfandrechte. Sie dienen dazu, Kredite abzusichern.
  • Die Hypothek sichert eine bestimmte Forderung.
  • Die Grundschuld ist nicht an eine bestimmte Forderung gebunden. Sie kann beliebig oft als Sicherheit verwendet werden, auch für neue Darlehen. Sie und eine kreditgewährende Bank regeln deshalb in einem gesonderten Sicherungsvertrag, welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert werden. Bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Sicherungsvertrag setzen, sollten sich Sie sich über dessen genauen Umfang informieren und gegebenenfalls rechtskundigen Rat einholen. Aus dem Sicherungsvertrag ergibt sich in der Regel auch Näheres zur Art der Rückzahlung.

 

In der Praxis hat sich die Grundschuld durchgesetzt.

 

Hinweis: Im Einzelnen sind zahlreiche Fallgestaltungen vorstellbar. Deshalb ist eine Einzelberatung unerlässlich.

 

Grundpfandrechte können auch als Briefgrundpfandrechte begründet werden. Das erleichtert bei der Hypothek die Abtretung der hypothekarisch gesicherten Forderung und bei der Grundschuld die Übertragung der Grundschuld selbst.

 

Ablauf

Das Grundpfandrecht bestellen Sie bei einem Notariat. Dort geben Sie auch die Erklärung ab, die für die Abtretung oder Löschung eines Grundpfandrechtes erforderlich ist.

 

Die Notarin oder der Notar

  • bereitet die Unterlagen vor,
  • erklärt die oft komplizierten Vertragsbestandteile und
  • sorgt für die korrekte Grundbucheintragung.

 

Sonstiges

Achtung: Haben Sie sich als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer - wie in der Praxis häufig - in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Form unterworfen,

  • dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen die jeweilige Eigentümerin oder den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll, und
  • ist die Unterwerfung in das Grundbuch eingetragen,

 

braucht die Bank Sie nicht vor einem Gericht auf Duldung der Zwangsvollstreckung zu verklagen. Eine solche Unterwerfungserklärung finden Sie in Formularen für Grundschulden.

 

Vollstreckt die Bank zu Unrecht, können Sie sich als Eigentümerin oder Eigentürmer vor Gericht verteidigen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. Informieren Sie sich bei Ihrem Notariat oder beim Grundbuchamt, welche Dokumente Sie benötigen.


Gebühren

Je nach Einzelfall fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Informieren Sie sich bei Ihrem Notariat oder beim Grundbuchamt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Ansprechpartner

Hauptamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Markus Wagner
Zimmer 1
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-13
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Bitte um Beachtung: Aufgrund des Betriebsausfluges bleibt das Rathaus am Freitag, den 25.09. ganztags geschlossen.

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  • Achtung Achtung bei Reisigverbrennung im Wald! (mehr)

  • Öffentliche Bekanntmachung der 4. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Vereinbarten
    Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im
    Bereich Murg, Gemarkung Niederhof – „Holderacker“  (
    mehr)

  • Stellenausschreibungen:  Mitarbeiter im Ordnungsamt und technischem Dienst, Bauamt (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

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