Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Allgemeine Informationen
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen liegen vor.
die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
Rechtsgrundlagen
- § 34 Gesetz über das Frieshofs- und Leichenwesen(BestattG BW) ( Zulässigkeit der Erdbestattung)
- § 44 Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) (Leichenpass)
- § 24 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
Notwendige Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist(solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Kosten
je nach Gemeinde unterschiedlich
Ansprechpartner
StandesamtHauptstr. 7
79736 Rickenbach
