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Erdbestattung - Beerdigung beauftragen


Allgemeine Informationen

Die Erdbestattung ist die häufigste Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene wird in der Regel in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.

 

Auch andere, dem Holz gleichwertige Materialien, die eine würdige und pietätvolle Gestaltung der Särge gewährleisten und die Funktionen des Holzsargs gleichwertig erfüllen, können durch die Ortspolizeibehörde zugelassen werden.

 

Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details (z.B. zur Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung per Satzung festgelegt.

 

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige.

 

Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung liegt vor,

  • der Standesbeamte oder die Standesbeamtin des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterbebuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk) und

  • die Todesart ist nicht oder nicht mehr ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der verstorbenen Person erfolgte durch die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht

 

Zustaendig

Der jeweilige Friedhofsträger

 

Ablauf

Sie müssen eventuell bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Todesbescheinigung


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Waltraud Güntert
Zimmer 7
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-14
Telefax (07765) 9200-30

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