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Hundesteuer - Hund abmelden


Allgemeine Informationen

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn

  • Sie keinen Hund mehr halten.

 

Zustaendig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

 

Ablauf

Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

 

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

 

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

 

Sonstiges

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.


Rechtsgrundlagen

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde


Notwendige Unterlagen

  • Hundesteuermarke

 

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.


Gebühren

in der Regel: keine

 

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.


Ansprechpartner

Rechnungsamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30


Formulare

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