BannerbildBannerbildBannerbild
 

Landesfamilienpass beantragen


Allgemeine Informationen

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

 

Kostenlos sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg

  • Staatsgalerie Stuttgart

  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz

  • Technoseum in Mannheim

  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

 

Die Wilhelma in Stuttgart und das Blühende Barock in Ludwigsburg können Sie mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Die Ermäßigung gilt in der Wilhelma innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober. Im Blühenden Barock können Sie die Ermäßigung während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November nutzen. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.

 

Voraussetzungen

Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

  • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben

  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben

  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht

  • Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht

  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

 

Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

 

Zuständig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes

 

Ablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

 

Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern.

 

Sonstiges

Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und auf den Internetseiten des Sozialministeriums.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)

  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis

  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid

  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Salvatrice Calvi
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-11
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • AKTUELL: Flyer Bürgerwindrad auf dem Hoheneck – Alle aktuellen Informationen für Sie (mehr)

  • Bürgerentscheid am 20. Juli 2025

    Der Gemeindewahlausschuss trifft sich am Sonntag, 20. Juli um 19:00 Uhr im Rathaus, Hauptstr. 7, 79736 Rickenbach zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids bezüglich des Windrades auf der Hoheneck. Die Sitzung ist öffentlich.

  • Absolutes polizeiliches FEUERVERBOT im Landkreis Waldshut in einem Abstand von weniger als 100m vom Wald ! (mehr)

  • Stellenanzeige Küchenkraft Kita Rickenbach (mehr)

  • Bekanntmachung: Netzverstärkung Bürstadt – Kühmoos, Zubeseilung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kühmoos - Daxlanden, Bl. 4555 , Einstellung und Neueinleitung des Planfeststellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Freiburg und Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen                     ab 18.07.2025 (mehr) (Bekanntmachung)

  • Gemeinsamen Gutachterausschusses Bad Säckingen: Neue Informationen und Hilfestellungen zur Grundsteuer (mehr)

  • Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Ankündigung Mikrozensus 2025 (mehr)

  • TransNet BW: Information zur Durchführung von Freischnittarbeiten in Rickenbach im Leitungsbereich (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

[Mehr]

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

25.​07.​2025 - Uhr bis Uhr

 

27.​09.​2025 - Uhr bis Uhr

 

25.​10.​2025 - Uhr bis Uhr

 

aktuelles Amtsblatt

                                                                                          Titelseite KW 23/2025                                                                                                                                                             

Amtsblätter 2025