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Meldebescheinigung beantragen


Allgemeine Informationen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung angemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

 

Beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt

  • Zulassungsstelle

  • Banken

  • Rentenversicherer

 

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

 

Voraussetzungen

keine

 

Zuständig

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder

  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

 

Ablauf

Sie müssen die Ausstellung der Meldebescheinigung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.


Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG) (Meldebescheinigung)


Notwendige Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses


Gebühren

Eine Bescheinigung aus dem Melderegister ist in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

 

Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Fabia Giesin
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-11
Telefax (07765) 9200-30


Formulare

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