Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Personenbezogene Daten - Berichtigung beantragen


Allgemeine Informationen

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Korrektur dieser in einer Datei gespeicherten Daten verlangen.

Sind bei öffentlichen Stellen personenbezogene Daten in Akten falsch, können Sie verlangen, dass die speichernde Stelle dies vermerkt oder kennzeichnet.

Hinweis: Sie haben nur in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Berichtigung:

  • gegenüber dem Landtag: nur soweit er in Verwaltungsangelegenheiten tätig wird

  • gegenüber dem Rechnungshof und den staatlichen Rechnungsprüfungsämtern: nur außerhalb ihrer Prüfungstätigkeiten

  • gegenüber dem Südwestrundfunk: nur außerhalb des journalistisch-redaktionellen Bereichs

Hinweis: Unter Umständen reicht es auch aus, wenn die speichernde Stelle eine Gegendarstellung der betroffenen Person beifügt.

 

Voraussetzungen

Die gespeicherten personenbezogenen Daten sind falsch.

 

Zuständig

  • für den Antrag auf Berichtigung:

    • die Stelle, die die Daten speichert oder

    • der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder

    • der Landesbeauftragte für den Datenschutz oder

    • der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz oder

  • für die Berichtigung der Daten: die Stelle, die die Daten speichert

 

Ablauf

Die zuständige Stelle muss die Daten in der Regel von sich aus berichtigen. Ein Antrag hat daher nur Anstoßfunktion. Sie können die Korrektur formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch bei der speichernden Stelle beantragen.

Tipp: Sie können sich auch gleich oder bei (teilweiser) Ablehnung Ihres Antrags an die zuständige Datenschutzkontrollstelle wenden.

Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Datenempfänger in bestimmten Fällen darüber benachrichtigen, z.B. um Ihre schutzwürdigen Interessen zu wahren.


Notwendige Unterlagen

keine

Wenn möglich, sollten Sie dem Antrag einen Nachweis für den Grund der beantragten Berichtigung beilegen.


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Sperrungen wegen Asphaltflickarbeiten auf Landesstraßen im Landkreis (mehr)

  • Gemeinsamen Gutachterausschusses Bad Säckingen: Neue Informationen und Hilfestellungen zur Grundsteuer (mehr)

  • Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Ankündigung Mikrozensus 2025 (mehr)

  • TransNet BW: Information zur Durchführung von Freischnittarbeiten in Rickenbach im Leitungsbereich (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

[Mehr]

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

Keine Veranstaltungen gefunden

aktuelles Amtsblatt

                                                                                     Titelseite KW 8                                           

Amtsblätter 2025