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Reisepass - Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl im Ausland beantragen


Allgemeine Informationen

Sie haben Ihren Reisepass im Ausland verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Für die Heimreise nach Deutschland können Sie sich im Ausland einen neuen Reisepass ausstellen lassen.

 

Tipp: Wollen Sie direkt und ohne Umwege nach Deutschland zurückkehren, reicht es aus, sich einen kostengünstigeren Reiseausweis ausstellen lassen.

 

Vorläufige Reisepässe sind höchstens für ein Jahr gültig.

 

Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie möglicherweise zusätzlich ein Ausreisevisum beantragen.

 

Zuständig

  • die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland

  • wenn es keine deutsche Auslandsvertretung gibt: die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland

 

Ablauf

Sie können den Reisepass bei deutschen Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten beantragen. Honorarkonsuln nehmen keine Anträge entgegen. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes können Sie die Antragsformulare herunterladen:

 

Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit diesen können Sie jedoch nur in die EU einreisen.

 

Tipp: Damit Sie schneller neue Reisedokumente erhalten, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei

  • zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm

  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z.B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)


Gebühren

  • Reisepass mit 32/48 Seiten:

    • Personen ab 24 Jahren: 72 Euro/94 Euro

  • Personen unter 24 Jahren: 50,50 Euro/72,50 Euro

  • Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 45 Euro

  • vorläufiger Reisepass: 39 Euro

  • Kinderreisepass: 26 Euro

 

Die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten erheben unterschiedliche Gebühren für die von Ihnen ausgestellten Reisedokumente.

 

Achtung: Die Auslandsvertretungen nehmen die Gebühren ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung entgegen.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Elice Schmitt
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-11
Telefax (07765) 9200-30

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    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  • Achtung Achtung bei Reisigverbrennung im Wald! (mehr)

  • Öffentliche Bekanntmachung der 4. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Vereinbarten
    Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im
    Bereich Murg, Gemarkung Niederhof – „Holderacker“  (
    mehr)

  • Stellenausschreibungen:  Mitarbeiter im Ordnungsamt und technischem Dienst, Bauamt (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

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