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Trinkwasser - Verunreinigungen melden


Allgemeine Informationen

Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern. Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen enthalten sein.

 

Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein. Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.

 

Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Leitungsrohre verunreinigt werden. Für die Qualität der Rohrleitungen sind Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter zuständig. Das gilt auch für die Instandsetzung der Rohrleitungen.

 

Das Wasserversorgungsunternehmen oder die sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch eigene Untersuchungen. Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung durchführen lassen.

 

Zuständig
  • das Wasserversorgungsunternehmen oder
  • der sonstige Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer) oder
  • das Gesundheitsamt

 

Zuständiges Gesundheitsamt ist

  • das Landratsamt,
  • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
  • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises

 

Ablauf

Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht persönlich, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:

  • das Wasserversorgungsunternehmen
  • den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer) oder
  • das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
    Zuständiges Gesundheitsamt ist entweder
    • das Landratsamt oder,
    • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
    • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.

 

Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:

  • Farbe
  • Geschmack
  • Geruch
  • allgemeine Beschaffenheit (z.B. Schaumbildung)

 

Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.

 

Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Laboratorien können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (z.B. Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.

 

Tipp: Die in Baden-Württemberg zugelassenen Trinkwasserlaboratorien werden vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Internet veröffentlicht. Sie können Ihr Trinkwasser dort auch auf eigene Kosten untersuchen lassen.

 

Sonstiges

Im Jahr 2011 wurde eine Pflicht zur Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen eingeführt.


Rechtsgrundlagen

Trinkwasserverordnung


Notwendige Unterlagen

keine Angabe


Gebühren

für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.


Ansprechpartner

Wasserversorgung
Schulhausstraße 40
79713 Bad Säckingen

Bad Säckingen Stadtwerke
Schulhausstraße 40
79713 Bad Säckingen
Telefon (07761) 5502-222
Telefax (07761) 5502-313

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

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