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Wahlschein beantragen


Allgemeine Informationen

Sie wollen in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen? Oder Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

 

Menschen mit Behinderung, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

 

Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie

  • für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind und

  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

 

Zuständig

die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind

 

Ablauf

Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

  • persönlich

  • durch eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattete Vertretung

  • schriftlich
    Hinweis: Verwenden Sie, wenn möglich das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • Familiennamen

    • Vornamen

    • Geburtsdatum

    • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

    • soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.

  • über Online-Formulare im Internet, sofern Ihre Gemeinde das anbietet


Rechtsgrundlagen

je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:


Notwendige Unterlagen

wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Elice Schmitt
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-11
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Bitte um Beachtung: Aufgrund des Betriebsausfluges bleibt das Rathaus am Freitag, den 25.09. ganztags geschlossen.

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  • Achtung Achtung bei Reisigverbrennung im Wald! (mehr)

  • Öffentliche Bekanntmachung der 4. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Vereinbarten
    Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im
    Bereich Murg, Gemarkung Niederhof – „Holderacker“  (
    mehr)

  • Stellenausschreibungen:  Mitarbeiter im Ordnungsamt und technischem Dienst, Bauamt (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

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