Wahlschein beantragen
Allgemeine Informationen
Sie wollen in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen? Oder Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderung, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie
für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind und
im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
Zuständig
die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind
Ablauf
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
persönlich
durch eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattete Vertretung
schriftlich
Hinweis: Verwenden Sie, wenn möglich das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:Familiennamen
Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
über Online-Formulare im Internet, sofern Ihre Gemeinde das anbietet
Rechtsgrundlagen
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
Notwendige Unterlagen
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Gebühren
keine
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach (07765) 9200-12
(07765) 9200-30