Zensus
Allgemeine Informationen
Die baden-württembergischen Kommunen, die Länder und der Bund benötigen verlässliche und aktuelle Zahlen zur Bevölkerung, zum Erwerbsleben und zur Wohnsituation. Diese Daten sind für viele politische und wirtschaftliche Entscheidungen sehr wichtig. Beispielsweise müssen Gemeinden verlässlich planen können, wie viele Kindergärten, Schulen und Seniorenwohnheime sie benötigen werden.
Die für den Zensus vom Gesetzgeber vorgesehenen Daten werden durch Kombination verschiedener Elemente (direkte Befragung, Nutzung von Angaben aus Verwaltungsregistern) gewonnen.
Wenn Sie Gebäude- oder Wohnungseigentümer sind, werden Sie auf jeden Fall schriftlich zu ihrem Gebäude- und Wohnungseigentum befragt, da hierfür in Deutschland keine Register verfügbar sind. Sie können Ihre Angaben auch über einen Online-Fragebogen machen. Bundesweit knapp 10 Prozent der Bevölkerung werden bei der Haushaltebefragung interviewt. Auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wird es Befragungen geben.
Zuständig
das Statistische Landesamt Baden-Württemberg
Ablauf
Weitere Informationen zum Zensus finden Sie
auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg und
im gemeinsamen Zensus-Portal der statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Rechtsgrundlagen
EU-Zensusverordnung
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach (07765) 9200-12
(07765) 9200-30