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1.1. Visum

Das Visum ist ein eigenständiger Aufenthaltstitel zum Zweck der Einreise in das Bundesgebiet und für die erste Zeit des Aufenthalts.

 

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen dem

  • Schengen-Visum für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen und dem
  • nationalen Visum für längerfristige Aufenthalte zu einem im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszweck.

 

Das Visum wird vor der Einreise in das Bundesgebiet für kurz- oder längerfristige Aufenthalte von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erteilt. Für kurzfristige Aufenthalte kann es auch von der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates erteilt werden.

 

Achtung: Wer ohne Visum einzureisen versucht, wird an der Grenze zurückgewiesen. Wer unter Verstoß gegen Visumsbestimmungen einreist oder falsche Angaben macht, erhält grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel. Wer als Ausländer unerlaubt einreist, wird grundsätzlich aus der Bundesrepublik Deutschland in sein Ausreiseland zurückgeschoben.

 

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