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2.6. Schutz geistigen Eigentums

Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Lebenslage „Patente, Marken, Ideentransfer".

 

Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.

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