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3. Freie Berufe ohne Zulassungsvoraussetzungen

 

Anders als beispielsweise Ärztinnen oder Ärzte, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte oder Architektinnen oder Architekten können Sie in manchen freien Berufen (z.B. in vielen Analog- und Tätigkeitsberufen) arbeiten, ohne bestimmte Voraussetzungen nachweisen oder einer Kammer beitreten zu müssen.

 

Mit solchen freien Berufen wird vor allem der Entwicklung neuer Berufsfelder Rechnung getragen. Beispiele wären schriftstellerische Tätigkeiten (z.B. Journalismus, Publizistik, Autorinnen und Autoren, Lektorinnen und Lektoren) oder künstlerische Tätigkeiten (z.B. in der bildenden Kunst, Regie, Entertainment).

 

Zwar können diese Berufe ohne formal-rechtliche Zulassungsvoraussetzungen ausgeübt werden, für eine erfolgreiche Ausübung des Berufes beziehungsweise für den erfolgreichen Berufseinstieg sind jedoch ebenfalls eine gewisse Ausbildung oder bestimmte Fachkenntnisse nötig. Auch um steuerrechtlich als Freiberuflerin oder Freiberufler anerkannt zu werden, müssen in der Regel bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

 

Besonderheiten gelten bei der Versicherungspflicht.

 

Tipp: Wenn Sie als Künstlerin oder Künstler beziehungsweise Publizistin oder Publizist eine Existenzgründung planen, können Sie zusätzlich zu den Förderungen für Existenzgründungen auch von Kunst- und Kulturförderungen profitieren. Nähere Informationen zur Kunst- und Kulturförderung bundesweit bietet die Seite der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung an. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur informiert über Förderprogramme im Bereich Kunst und Kultur in Baden-Württemberg.

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