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Arbeitgeber

Wenn Sie nach der Heirat einen neuen Namen tragen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst umgehend mitteilen.

 

Ihr Arbeitgeber kann Ihre Namensänderung unter anderem der Sozialversicherung (Rentenversicherung und Krankenversicherung) mitteilen und Ihnen Ihre Lohnsteuerkarte vorzeitig aushändigen, damit Sie die notwendigen Änderungen auch darin vornehmen lassen können (z.B. Wechsel der Steuerklasse von I auf IV).

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