5. Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts
Rechtsgrundlage für die Errichtung einer Stiftung sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie des Stiftungsgesetzes des Bundeslandes, in dem die Stiftung errichtet werden soll.
Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:
- ein Stiftungsgeschäft
- eine Stiftungssatzung
- die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde
Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.
Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis des Stifters.
Vertiefende Informationen
- Checkliste "Vorüberlegungen zur Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts"
- Stiftungsgeschäft
- Stiftungssatzung
- Anerkennung der Stiftung