Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

2.1.4. Öffentliches Testament

Das öffentliche Testament ist ein notarielles Testament, das heißt, dass es durch einen Notar errichtet wird.

 

Für Sie gibt es zwei Möglichkeiten, dem Notar oder der Notarin Ihrer Wahl Ihren Letzten Willen mitzuteilen:

  • mündlich oder in anderer Form (z.B. Zeichensprache)
  • durch Übergabe eines offenen oder geschlossenen Schriftstücks, welches Ihren Letzten Willen enthält

 

Der Notar oder die Notarin wird Sie umfassend beraten und Ihnen bei der individuellen Abfassung Ihres Testaments helfen. Bei einem offenen Testament nimmt der Notar oder die Notarin den Inhalt zur Kenntnis.

 

Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament kann das öffentliche Testament auch von einem Dritten entworfen oder auch mit der Schreibmaschine oder per Computer geschrieben worden sein. Haben Sie ihm ein verschlossenes Testament übergeben, kann der Notar oder die Notarin Sie über den Inhalt befragen und auf mögliche Bedenken hinweisen. Das verschlossene Testament wird jedoch erst nach Ihrem Tod geöffnet.

 

Hinweis: Sie können vom Notar oder der Notarin auch steuerliche Hinweise erhalten (insbesondere hinsichtlich der Erbschaftsteuer).

 

Für Jugendliche ab 16 Jahren ist es möglich, ein Testament sowohl durch Erklärung ihres Letzen Willens gegenüber dem Notar zu errichten als auch durch Übergabe eines Schriftstückes. Allerdings kann die Übergabe nur als offenes Testament erfolgen.

 

Personen, die des Lesens nicht mächtig sind, können ein Testament nur durch Erklärung gegenüber dem Notar errichten.

 

Hinweis: Das notarielle Testament wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers eröffnet.

 

Für die notarielle Beurkundung werden Gebühren erhoben. Deren Höhe bestimmt sich nach dem Wert des Vermögens, über welches durch das Testament verfügt werden soll. Die Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung kostet zusätzlich eine Gebühr von EUR 75,00.

Aktuelles

 

[Mehr]

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

08. 06. 2024

 

14. 06. 2024 - Uhr

 

15. 06. 2024

 

Aktuelles Amtsblatt

                Titelseite KW 16/2024                   

Amtsblätter 2024