Neue Informationen und Hilfestellungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Bad Säckingen zur Grundsteuer
Der Gemeinsame Gutachterausschuss für den Landkreis Waldshut WEST hat für Sie die folgenden Informationen zusammengestellt:
Ab Januar 2025 werden von den Gemeinden die neuen Grundsteuerbescheide versandt.
In der neuen Berechnungsformel für den Grundsteuerwert (früher Einheitswert) spielt der Bodenrichtwert eine große Rolle. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, daß für die richtige Nutzungsart des Grundstückes der dazu festgesetzte Bodenrichtwert angewandt wird. Die Nutzungsart ergibt sich aus den örtlichen Vorgaben (Bebauungsplan / Flächennutzungsplan) oder dem Liegenschaftskataster.
Zu den folgenden Nutzungsarten sind die Bodenrichtwerte im GIS-System von www.boris-bw.info (Grundsteuer B) veröffentlicht:
Innenbereich
Wohnbaufläche
Dorfgebiet
Private Grünfläche
Gewerbliche Baufläche
Baufläche für Gemeinbedarf
Sonderbaufläche
Bauerwartungsland
Außenbereich
Wohngebäude im Außenbereich
Grünland
Acker
Forstwirtschaftliche Fläche (Wald)
Freizeitgartenfläche/private Grünfläche
Für Nutzungsarten und Sonderfälle, die im GIS nicht darstellbar sind, hat der Gemeinsame Gutachterausschuss in den örtlichen Fachinformationen die Bodenrichtwerte und Vorgehensweise zur Ableitung veröffentlicht, die Sie hier einsehen können.
Antrag auf Prüfung „Bodenrichtwert und Grundsteuerbescheid“
Als Vorstufe zur Beauftragung eines Gutachtens zum Nachweis eines anderen Wertes von Grund und Boden nach § 38 des Landesgrundsteuergesetzes führt die Geschäftsstelle eine Prüfung des Grundsteuerbescheides und der zur Berechnung verwendeten Bodenrichtwerte durch.
Sie können die Prüfung beim Gemeinsamen Gutachterausschuss beantragen. Dazu finden Sie hier das Antragsformular und die Angaben zur Gebühr.
Sie können diese Prüfung auch kostenfrei selbst vornehmen. Dazu haben wir Ihnen das folgende Tool bereitgestellt.
Antrag für ein „Bodenwertgutachten zum Nachweis eines anderen Wertes von Grund und Boden“ nach LGrStG § 38
Wenn das Ergebnis der Prüfung ein Gutachten sinnvoll erscheinen lässt, dann können Sie hier den Antrag für das Gutachten stellen.
Zu den aktuellsten Informationen und Hilfestellungen des Gemeinsamen Gutachterausschuss gelangen Sie hier.