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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Wir, die Gemeinde Rickenbach, als Betreiber dieser Website sind bemüht, diese im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. 

Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz- L-BGG) und L-BGG- Durchführungsverordnung.

 

Website

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.rickenbach.de . Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

 

PDF oder Word Teilbereich:

  • Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word- oder Excel Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich. 

  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: 

Die Gemeinde Rickenbach kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema „Barrierefreie PDF Dateien und Dokumente“, sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Website entspricht. Zudem werden der Gemeinde Rickenbach auch PDF Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Rickenbach ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend zu verbessern. 

 

Fehlen von leichter Sprache und Gebärdensprache:

  • Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache

  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: 

In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Rickenbach bei diesem Thema noch nicht tätig werden, da ein hoher Kostenaufwand anfällt. 

 

Bilder und Infografiken ohne genug Texte:

  • Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt.

  • Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter werden die Bilder nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen. 

 

Bildergalerie:

  • Beschreibung: Da unsere Bildergalerien im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke der Gemeinde und ihrer Einrichtungen vermitteln sollen, sind nicht alle Bilder mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.

  • Ausführung warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung von mehr als 100 Bildern unverhältnismäßig. 

 

Links nicht korrekt betitelt: 

  • Beschreibung: Nicht alle links auf der Website sind korrekt betitelt.

  • Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden diese Mängel nach und nach beheben. 

 

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde. Die Gemeinde Rickenbach ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

 

Datum und Erstellung der Barrierefreiheit: 

Diese Erklärung wurde am 01.01.2026 erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben:

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben die Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden sie sich gerne bei und unter: 

 

Gemeinde Rickenbach

Hauptstr. 7

79736 Rickenbach

Deutschland

Tel: +49 (0) 7765-9200- 16

 

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter: 

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Tel.: +49(0)711-279-3360

 

 

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

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