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Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen


Allgemeine Informationen

Anschrift des Amtes
Bürgerbüro
Bürgermeisteramt
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden jedoch von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

 

Voraussetzungen

Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie

  • noch keine drei Monate Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und

  • Ihr Wahlrecht verloren hatten, weil Sie

    • aus der Gemeinde weggezogen sind oder

    • Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und

  • innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

Ablauf

Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können (z. B. wegen einer Behinderung), können sich von einer anderen Person helfen lassen.

 

Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung - je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.

 

Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.


Rechtsgrundlagen

§ 3 Absatz 2 und 3 Kommunalwahlordnung (Führung des Wählerverzeichnisses)


Notwendige Unterlagen

  • in den meisten Fällen: keine, da Sie in die gleiche Gemeinde zurückkehren

  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Nachweise über

    • den Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder Ihrer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus der Gemeinde sowie

    • Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Elice Schmitt
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-11
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Bitte um Beachtung: Aufgrund des Betriebsausfluges bleibt das Rathaus am Freitag, den 25.09. ganztags geschlossen.

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  • Achtung Achtung bei Reisigverbrennung im Wald! (mehr)

  • Öffentliche Bekanntmachung der 4. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Vereinbarten
    Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im
    Bereich Murg, Gemarkung Niederhof – „Holderacker“  (
    mehr)

  • Stellenausschreibungen:  Mitarbeiter im Ordnungsamt und technischem Dienst, Bauamt (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

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