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Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung beantragen


Allgemeine Informationen

Anschrift des Amtes
Bürgerbüro
Bürgermeisteramt
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen. Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu.

 

Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine eventuell erforderliche Neuwahl (= zweiter Wahlgang), falls im ersten Wahlgang keiner der Bewerber oder Bewerberinnen die erforderliche Mehrheit erhält.

 

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie sind nicht im Wählerverzeichnis der für Sie zuständigen Gemeinde eingetragen.

  • Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bürgermeisterwahl aus.

Ablauf

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.

 

Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

  • Vorname und Name

  • Geburtsdatum

  • genaue Anschrift des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten

  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

 

Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut. Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie unverzüglich benachrichtigt.

 

Sonstiges

Rückkehrer und Rückkehrerinnen trägt die Gemeinde nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein. Mehr Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Eintragung in das Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) als Rückkehrer beantragen".


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Elice Schmitt
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-11
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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