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Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen


Allgemeine Informationen

Anschrift des Amtes
Bürgerbüro
Bürgermeisteramt
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach

Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

 

Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie

  • als Deutscher oder Deutsche im Ausland leben und

  • bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind.

 

Voraussetzungen

  • Sie sind 35 Tage vor der Wahl bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet,

  • Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Europawahl aus.

 

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

    • seit mindestens drei Monaten

      • in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung haben oder

      • in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung haben und in Deutschland eine Wohnung hatten oder

      • sich sonst gewöhnlich in der EU aufhalten oder

    • sich vor Ihrem Wegzug innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder eine Wohnung gehabt haben oder

    • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Ablauf

Sie müssen die Eintragung auf einem vorgegebenen Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.

 

Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können Sie anfordern

  • bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland,

  • beim Bundeswahlleiter und

  • bei den Kreiswahlleitern.

 

Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Elice Schmitt
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-11
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Bitte um Beachtung: Aufgrund des Betriebsausfluges bleibt das Rathaus am Freitag, den 25.09. ganztags geschlossen.

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  • Achtung Achtung bei Reisigverbrennung im Wald! (mehr)

  • Öffentliche Bekanntmachung der 4. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Vereinbarten
    Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im
    Bereich Murg, Gemarkung Niederhof – „Holderacker“  (
    mehr)

  • Stellenausschreibungen:  Mitarbeiter im Ordnungsamt und technischem Dienst, Bauamt (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

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