Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
Allgemeine Informationen
Anschrift des Amtes
Bürgerbüro
Bürgermeisteramt
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Als Angehörige oder Angehöriger eines anderen EU-Staates werden Sie nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie
in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
an der Europawahl in Deutschland und nicht in ihrem Herkunftsland teilnehmen wollen.
Hinweis: Sind Sie seit der Europawahl 1999 oder einer späteren Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie seit der Eintragung ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.
Sie können bei der Europawahl nur einmal wählen. Möchten Sie in Deutschland wählen, müssen Sie an Eides statt versichern, dass Sie in keinem anderen Mitgliedstaat der EU an der Wahl teilnehmen.
Voraussetzungen
Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Europawahl aus und nehmen in keinem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teil.
Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie
Angehörige oder Angehöriger eines anderen EU-Staates sind,
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder
in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in der EU aufhalten und
weder in Deutschland noch im Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ablauf
Sie müssen die Eintragung mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben und versichern, dass Sie nur einmal wählen (also nur in Deutschland).
Formulare und Merkblätter für die Antragstellung können Sie anfordern:
bei der Gemeindeverwaltung und
beim Bundeswahlleiter
Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.
Sonstiges
Wenn Sie nach der Antragstellung innerhalb Deutschlands umziehen, entscheidet die Gemeindeverwaltung Ihres alten Wohnortes über Ihren Antrag. Diese teilt der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnortes möglichst schnell die Entscheidung mit.
Rechtsgrundlagen
§ 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO)
Notwendige Unterlagen
keine
Gebühren
keine
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Elice Schmitt
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-11
(07765) 9200-30

