Grundbuchauszug
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlagen
- § 12 Grundbuchordnung (GBO) (Grundbucheinsicht und Abschrift)
- § 131 Grundbuchordnung (GBO) (Ausdruck und amtlicher Ausdruck)
- § 73 Kostenordnung (KostO) (Gebühren für Abschriften und Ausdrucke)
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn Sie nicht der Eigentümer sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
Gebühren
- unbeglaubigte Abschriften aus dem Grundbuch: 10 Euro
- beglaubigte Abschriften aus dem Grundbuch: 18 Euro
- Erteilung von Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch: 10 Euro
- amtliche Ausdrucke: 18 Euro
Ansprechpartner
HauptamtHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Herr Markus Wagner
Zimmer 1
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach (07765) 9200-13
(07765) 9200-30