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Bescheinigung über die Eheschließung


Allgemeine Informationen

Nach der standesamtlichen Trauung erhalten Sie eine "Bescheinigung über die Eheschließung". Daneben können Sie sich Eheurkunden ausstellen lassen, die beispielsweise zur Änderung von Ausweispapieren und in Rentenangelegenheiten gebraucht werden.

 

Tipp: Überlegen Sie sich bereits vor der standesamtlichen Trauung, wie viele Exemplare an Eheurkunden Sie benötigen, und lassen Sie sich diese bei der standesamtlichen Trauung gleich mitausstellen. Wenn Sie über die benötigte Anzahl im Zweifel sind, lassen Sie sich vom Standesbeamten beraten.

 

Ablauf

Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.

 

Hinweis: Dagegen werden Eheurkunden nur auf Antrag ausgestellt. Sie können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, bestellt werden. Näheres finden Sie unter "Eheurkunde".


Rechtsgrundlagen


Gebühren

  • Bescheinigung: gebührenfrei

  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 12 Euro


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Waltraud Güntert
Zimmer 7
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-14
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

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 Amtsblatt Titelseite KW 39         

                   

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