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Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden


Allgemeine Informationen

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

Braut und Bräutigam

  • müssen volljährig sein,

  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und

  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

 

Hinweis: Ausnahmsweise dürfen auch Personen ab 16 Jahren heiraten, wenn der künftige Bräutigam oder die künftige Braut volljährig ist. Minderjährige benötigen außerdem eine Befreiung des Amtsgerichts (Familiengerichts). Das Gericht hört bei diesem Verfahren beispielsweise auch die Eltern an.

Ablauf

Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

 

Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder

  • Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.

 

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

 

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil

  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist (nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige)
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung für Sie ausdrucken. Eine Meldebestätigung genügt nicht.

  • Geburtsurkunde der Kinder
    Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

 

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Einbürgerungsurkunde.


Gebühren

  • Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): EUR 40,00

  • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei

  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 60,00

  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 30,00

 

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Waltraud Güntert
Zimmer 7
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-14
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

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