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Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen


Allgemeine Informationen

Anschrift des Amtes
Standesamt
Rathaus
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
 

Sterbefälle im Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Sterberegister eintragen lassen.

 

Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden. Ein Eintrag ins deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.

 
Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat

 

oder

  • sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat und
  • asylberechtigt,
  • staatenlos,
  • heimatloser Ausländer beziehungsweise heimatlose Ausländerin oder
  • ausländischer Flüchtling war.
 
Ablauf

Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland ins deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:

  • die Eltern der verstorbenen Person
  • ihre Kinder
  • ihr Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin
  • jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist

 

Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)
  • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
  • Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (z.B. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
  • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person

 

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.


Gebühren

  • EUR 40,00
  • Sterbeurkunde oder beglaubigte Kopie aus dem Sterberegister: je EUR 12,00

 

Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z.B. für Apostillen, Dolmetscherleistungen).


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

(07765) 9200-14
(07765) 9200-30

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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