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Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen


Allgemeine Informationen

Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.

 

Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

 

Hinweis: Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie der Rentenversicherung jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes bekannt geben (Änderungen an die Rentenversicherung melden).

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Alter: je nach Geburtsjahr und Geschlecht unterschiedlich

  • Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Renten möglich:

    • Altersrente für langjährig Versicherte

    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    • Altersrente für Frauen

    • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

  • Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit

  • Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart

  • Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig

 

Zuständig

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes

  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder

  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater

 

Ablauf

Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.

Im Beratungsgespräch können Sie klären,

  • ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen und

  • mit welchen Abschlägen Sie rechnen müssen.

 

Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rente sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin die Höhe Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.

 

Sie können auch schriftlich eine "besondere Rentenauskunft" mit den gleichen Angaben beantragen.

Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie die Rente schriftlich beantragen.

 

Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

 

Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.

 

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.

 

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

 

Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

 

Sonstiges

Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert.

 

Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus

  • den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und

  • gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten). 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter Rentenantrag

  • Personalausweis

  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:

    • Geburtsurkunde/Eheurkunde

    • Aufrechnungsbescheinigungen

    • Nachweise über Ausbildungszeiten

    • Nachweise über Arbeitslosigkeit

  • Nachweise über Krankheitszeiten


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

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