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Altersrente beantragen (gesetzliche Rentenversicherung)


Allgemeine Informationen

Sie haben das Rentenalter erreicht und möchten sich Ihre Rente ohne Abschläge auszahlen lassen? Dann müssen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen.

 

Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung wird in wechselnden Abständen angepasst. Wann und in welchen Höhen entscheidet der Bundesrat und die Bundesregierung. Ihre eigene Rentenanpassung erfolgt danach automatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen.

 

Die Altersrente kann auch erst nach dem regulären Rentenalter beginnen, weil Sie zum Beispiel noch weiterarbeiten. In diesem Fall erhöht sich Ihr späterer Rentenanspruch um 0,5 Prozent pro Monat. Dies ergibt pro Jahr eine Erhöhung der späteren Rente um sechs Prozent. Gehen Sie in dieser Zeit weiter einer Beschäftigung nach und zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber weiter Beiträge zur Rentenversicherung erhöht dies die spätere Rente zusätzlich.

 

Hinweis: Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie die zuständige Stelle über jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes informieren (Änderungen an die Rentenversicherung melden).

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht
    Die Regelaltersgrenze wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.
  • Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt.

 

Zuständig
  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater

 

Ablauf

Die Altersrente müssen Sie beantragen. Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können sie auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen. Senden Sie den vollständig ausgefüllten Rentenantrag direkt an die zuständige Stelle. Je nach Angebot der Gemeinde können Sie ihn auch bei Ihrer Gemeinde abgeben.

Sie können Ihren Antrag auch bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen. Sie erhalten gleichzeitig Rat und Hilfe zum Thema Rente.

 

Daneben können Sie den Antrag auch online stellen.

 

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

 

Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

 

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

 

Sonstiges

Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus

  • den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
  • gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).

 

Tipp: Ausführliche Informationen zu Beginn, Zahlung und Höhe der Altersrente finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.


Rechtsgrundlagen

§§ 33 - 42 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Renten wegen Alters)


Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter Rentenantrag
  • Personalausweis
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Geburtsurkunden der Kinder
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde

Gebühren

keine


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

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  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

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