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Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen


Allgemeine Informationen

Haben Sie eine schwere Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent), können Sie vorzeitig Altersrente beantragen. Sie müssen dafür 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.

 

Achtung:

Bei Geburt bis zum 31. Dezember 1951 einschließlich:

  • Rente ohne Abschläge: Die Altersgrenze liegt bei 63 Jahren.

  • Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Die Altersgrenze liegt bei 60 Jahren.

Bei Geburt ab dem 01. Januar 1952:

  • Rente ohne Abschläge: Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.

  • Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Die Altersgrenze wird stufenweise von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben.

 

Tipp: Auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen zu

  • Rentenabschlägen

  • Anhebung der Altersgrenzen

  • Hinzuverdienstgrenzen

 

Sie können wählen, ob Sie die Rente als Voll- oder als Teilrente beziehen möchten. Die Teilrente kann zu

  • einem Drittel

  • der Hälfte oder

  • zwei Dritteln der Vollrente bezogen werden.

 

Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe Ihres Verdienstes während Ihrer Erwerbstätigkeit.

 

Tipp: Weitere Informationen zur Berechnung der Höhe der Altersrente finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

 

Die Landratsämter in Baden-Württemberg stellen das Vorliegen und den Grad einer Behinderung (GdB) fest.

 

Voraussetzungen

Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie

  • das für Sie maßgebliche Alter haben,

  • bei Beginn der Rente mindestens zu 50 Prozent behindert sein und

  • die allgemeine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (das heißt 35 Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein).

 

Tipp: Im Kapitel "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zu

  • versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und

  • Vertrauensschutzregelungen.

 

Zuständig

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes

  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder

  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater

 

Ablauf

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie beantragen.

 

Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

 

Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.

 

Wenn Sie das vorgesehene Formular verwenden, kann das Verfahren schneller abgewickelt werden.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.

 

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

 

Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

 

Sonstiges

Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular

  • Personalausweis

  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:

    • Geburtsurkunde/Eheurkunde

    • Aufrechnungsbescheinigungen

    • Nachweise über Ausbildungszeiten

    • Nachweise über Arbeitslosigkeit

    • Nachweise über Krankheitszeiten


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

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