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Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen


Allgemeine Informationen

Haben Sie eine schwere Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent), können Sie vorzeitig Altersrente beantragen. Sie müssen dafür 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.

 

Achtung:

Bei Geburt bis zum 31. Dezember 1951 einschließlich:

  • Rente ohne Abschläge: Die Altersgrenze liegt bei 63 Jahren.

  • Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Die Altersgrenze liegt bei 60 Jahren.

Bei Geburt ab dem 01. Januar 1952:

  • Rente ohne Abschläge: Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.

  • Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Die Altersgrenze wird stufenweise von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben.

 

Tipp: Auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen zu

  • Rentenabschlägen

  • Anhebung der Altersgrenzen

  • Hinzuverdienstgrenzen

 

Sie können wählen, ob Sie die Rente als Voll- oder als Teilrente beziehen möchten. Die Teilrente kann zu

  • einem Drittel

  • der Hälfte oder

  • zwei Dritteln der Vollrente bezogen werden.

 

Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe Ihres Verdienstes während Ihrer Erwerbstätigkeit.

 

Tipp: Weitere Informationen zur Berechnung der Höhe der Altersrente finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

 

Die Landratsämter in Baden-Württemberg stellen das Vorliegen und den Grad einer Behinderung (GdB) fest.

 

Voraussetzungen

Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie

  • das für Sie maßgebliche Alter haben,

  • bei Beginn der Rente mindestens zu 50 Prozent behindert sein und

  • die allgemeine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (das heißt 35 Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein).

 

Tipp: Im Kapitel "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zu

  • versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und

  • Vertrauensschutzregelungen.

 

Zuständig

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes

  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder

  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater

 

Ablauf

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie beantragen.

 

Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

 

Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.

 

Wenn Sie das vorgesehene Formular verwenden, kann das Verfahren schneller abgewickelt werden.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.

 

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

 

Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

 

Sonstiges

Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular

  • Personalausweis

  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:

    • Geburtsurkunde/Eheurkunde

    • Aufrechnungsbescheinigungen

    • Nachweise über Ausbildungszeiten

    • Nachweise über Arbeitslosigkeit

    • Nachweise über Krankheitszeiten


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

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