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Ausstellung eines Leichenpasses beantragen


Allgemeine Informationen

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

 

Voraussetzungen

Alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen liegen vor.

 

Zustaendig

die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist

 

Ablauf

Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Sterbeurkunde

  • Todesbescheinigung

  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist(solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)

  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
    (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)


Gebühren

je nach Gemeinde unterschiedlich


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Waltraud Güntert
Zimmer 7
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-14
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Einladung zur Gemeinderatssitzung am 18.02.2025 (mehr)

  • Öffnungszeiten Rathaus Rickenbach am Schmutzige Dunnschdig (3. Faiße) und Rosemändig (mehr)

  • Neue Informationen und Hilfestellungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Bad Säckingen zur Grundsteuer (mehr)

  • Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Ankündigung Mikrozensus 2025 (mehr)

  • TransNet BW: Information zur Durchführung von Freischnittarbeiten in Rickenbach im Leitungsbereich (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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