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Ausstellung eines Leichenpasses beantragen


Allgemeine Informationen

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

 

Voraussetzungen

Alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen liegen vor.

 

Zustaendig

die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist

 

Ablauf

Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Sterbeurkunde

  • Todesbescheinigung

  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist(solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)

  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
    (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)


Gebühren

je nach Gemeinde unterschiedlich


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Waltraud Güntert
Zimmer 7
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-14
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.07.2024 - 20:00Uhr (mehr)

  • Digitale Bauanträge ab 20.06.2024 über ViBa-BW (mehr)

  • Halbseitige Sperrung auf der L171 aufgehoben / Weitere Maßnahmen folgen [mehr]

  • Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 [mehr]

  • Stadtradeln 2024 [mehr]

  • Ankündigung von Kartierungsarbeiten der TransnetBW [mehr]

  • 25 Jahre Naturpark Südschwarzwald [mehr]

  • Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen [mehr]

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Mikrozensus startete am 08. Januar 2024 [mehr]

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