Blick auf die AlpenDas RathausBannerbild
 

Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen


Allgemeine Informationen

Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

  • Mittagessen
    Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kindertagesstätte. Verbleibender Eigenanteil der Eltern: ein Euro pro Tag

  • Nachhilfeunterricht
    Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler bei Versetzungsgefahr

  • Lernmaterial
    Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 100 Euro jährlich (70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro im Februar)

  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
    Beitrag in Höhe von 10 Euro monatlich für

    • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),

    • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und

    • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)

  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    Übernahme der Kosten für:

    • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung

    • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung

  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
    Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Familie erhält:

    • Arbeitslosengeld II

    • Sozialgeld

    • Sozialhilfe

    • Kinderzuschlag

    • Wohngeld

  • Kind ist unter 25 Jahre alt
    Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.

  • Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung

  • für den Antrag auf Zuschuss zum Mittagessen:

    • Schule, Hort oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.

    • Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.

    • Einrichtung stellt einen Beleg aus.

  • für den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten:

    • Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.

    • Die Kosten können nicht aus dem eigenen Budget (aus dem Regelbedarf) bestritten werden und werden auch nicht anderweitig abgedeckt.

  • für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:

    • Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.

    • Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.

    • Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

 

Hinweis: Kinder von Flüchtlingen sowie von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erhalten die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen.

 

Zuständig

der zuständige Ansprechpartner wird genannt von

  • der Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen

  • dem Landratsamt, wenn Sie in einem Landkreis wohnen

 

Ablauf

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

 

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:

    • Bestätigung der Teilnahme

  • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:

    • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung

 

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

[Mehr]

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

02.​08.​2026 bis 13.​09.​2026

 

22.​08.​2026

 

06.​09.​2026 - Uhr bis Uhr

 

Amtsblatt

           Amtsblatt Titelseite KW 28               

                   

Amtsblätter