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Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen


Allgemeine Informationen

Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

  • Mittagessen
    Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kindertagesstätte. Verbleibender Eigenanteil der Eltern: ein Euro pro Tag

  • Nachhilfeunterricht
    Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler bei Versetzungsgefahr

  • Lernmaterial
    Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 100 Euro jährlich (70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro im Februar)

  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
    Beitrag in Höhe von 10 Euro monatlich für

    • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),

    • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und

    • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)

  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    Übernahme der Kosten für:

    • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung

    • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung

  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
    Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Familie erhält:

    • Arbeitslosengeld II

    • Sozialgeld

    • Sozialhilfe

    • Kinderzuschlag

    • Wohngeld

  • Kind ist unter 25 Jahre alt
    Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.

  • Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung

  • für den Antrag auf Zuschuss zum Mittagessen:

    • Schule, Hort oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.

    • Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.

    • Einrichtung stellt einen Beleg aus.

  • für den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten:

    • Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.

    • Die Kosten können nicht aus dem eigenen Budget (aus dem Regelbedarf) bestritten werden und werden auch nicht anderweitig abgedeckt.

  • für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:

    • Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.

    • Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.

    • Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

 

Hinweis: Kinder von Flüchtlingen sowie von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erhalten die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen.

 

Zuständig

der zuständige Ansprechpartner wird genannt von

  • der Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen

  • dem Landratsamt, wenn Sie in einem Landkreis wohnen

 

Ablauf

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

 

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:

    • Bestätigung der Teilnahme

  • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:

    • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung

 

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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