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Bundeserziehungsgeld


Allgemeine Informationen

Das Bundeserziehungsgeld ist ein einkommensabhängig gewährter, steuerfreier Zuschuss des Bundes für Eltern.

 

Eltern können beim Bundeserziehungsgeld zwischen zwei Arten wählen:

  • monatliches Erziehungsgeld von bis zu 300 Euro in den beiden ersten Lebensjahren (Regelbetrag) oder

  • monatliches Erziehungsgeld in Budgetform von bis zu 450 Euro nur im ersten Lebensjahr

 

Für Geburten ab 1. Januar 2007 gilt: Anstelle des Bundeserziehungsgeldes wird für Geburten ab dem 1. Januar 2007 ein Elterngeld gewährt. Familien, deren Kinder vor diesem Stichtag geboren sind, können weiterhin das Bundeserziehungsgeld in seiner jetzigen Form beantragen – nicht aber das Elterngeld.

 

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)

  • für andere Staatsangehörige: Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis, die für bestimmte gesetzlich vorgegebene Zwecke erteilt wurde

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

  • Personensorgerecht für das Kind, mit dem die den Antrag stellende Person in einem gemeinsamen Haushalt lebt und das sie selbst betreut und erzieht

  • die den Antrag stellende Person darf keine beziehungsweise keine volle Erwerbstätigkeit ausüben (eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden in der Woche kann ausgeübt werden, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren)

  • bestimmte Einkommensgrenzen

 

Zuständig

die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

 

Ablauf

Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Bundeserziehungsgeld an die L-Bank stellen.

 

Im Antrag müssen Sie sich für eine Bezugsart entscheiden (Regelbetrag oder Budget). Haben Sie sich für den Regelbetrag entschieden, ist für das zweite Lebensjahr ein eigener Antrag notwendig.

 

Sie können die Antragsformulare auch telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

 

Den Antrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt (zur Weiterleitung an die L-Bank) abgeben oder direkt der L-Bank zusenden. Die L-Bank prüft dann Ihren Antrag und zahlt das Bundeserziehungsgeld aus.

 

Sonstiges

Die Entscheidung für eine der beiden Bezugsarten des Bundeserziehungsgeldes ist verbindlich.

Entscheiden Sie sich für das Budget, wird das Bundeserziehungsgeld nur für das erste Lebensjahr bezahlt und das Landeserziehungsgeld ist ausgeschlossen. Wird das Budget bewilligt, steht für das zweite Lebensjahr Erziehungsgeld nicht mehr zu.

 

Nur in Fällen besonderer Härte (z.B. bei schwerer Krankheit, Behinderung, Tod eines Elternteils oder erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz) kann die getroffene Entscheidung einmal geändert werden. In diesem Fall genügt ein formloser Antrag.

 

Weitere Informationen zum Bundeserziehungsgeld (Kontaktadressen, Einkommensgrenzen) erhalten Sie bei der L-Bank. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert mit der Broschüre "Erziehungsgeld, Elternzeit" über das Bundeserziehungsgeld.


Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit – Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) – in der jeweils gültigen Fassung


Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes oder

  • Auszug aus dem Familienbuch

  • Einkommensnachweis (z.B. der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid)


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

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