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Bürgerentscheid


Allgemeine Informationen

Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, können von den Bürgern selbst in einem Bürgerentscheid entschieden werden. Hierunter fallen z.B. die Errichtung oder Schließung öffentlicher Einrichtungen wie Schwimmbäder, Kindergärten oder Schulen.

 

Ein Bürgerentscheid kann entweder von den Bürgern über ein Bürgerbegehren verlangt werden oder der Gemeinderat beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder, dass zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.

 

Angelegenheiten, für die der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist, Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, der Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten, die Haushaltssatzung, die Jahresrechnung sowie Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften sind von einem Bürgerentscheid ausgenommen.

 

Zuständig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung

 

Ablauf

Im Falle eines Bürgerbegehrens überprüft der Gemeinderat, ob das Bürgerbegehren die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, leitet er die Durchführung eines Bürgerentscheides ein. Der Bürgerentscheid entfällt nur dann, wenn der Gemeinderat zwischenzeitlich selbst die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

 

Vor einem Bürgerentscheid werden die Bürger über die Auffassung von Gemeinderat und Bürgermeister zu dieser Angelegenheit informiert. Der Bürgerentscheid wird an einem Sonntag durchgeführt. Die Frage auf dem für den Bürgerentscheid verwendeten Stimmzettel muss so formuliert sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.

 

Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt (sogenanntes "Quorum").

 

Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Die infolge eines Bürgerentscheids entstehenden Verwaltungskosten trägt die Gemeinde.


Ansprechpartner

Hauptamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Markus Wagner
Zimmer 1
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-13
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

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