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Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen


Allgemeine Informationen

Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Belastungen verzeichnet, die auf einem Grundstück ruhen, z.B.:

  • Zufahrtsbaulasten
    Beispiel: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.

  • Abstandsflächenbaulasten für andere Grundstücke
    Beispiel: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

 

Diese Baulasten sind nur im Baulastenverzeichnis eingetragen, nicht im Grundbuch. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

 

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind keine öffentlich-rechtlichen Belastungen, sondern privatrechtliche Verpflichtungen. Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

 

Voraussetzungen

Das Baulastenverzeichnis können Personen einsehen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise

  • Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer

  • Personen, die das Grundstück kaufen möchten.

 

Zustaendig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

 

Ablauf

Die Einsicht müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet, formlos beantragen.

 

Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.


Rechtsgrundlagen

§ 72 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO,Baulastenverzeichnis)


Notwendige Unterlagen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.


Gebühren

Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen (z.B. Gebühren für Kopien oder Auszüge) richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.


Ansprechpartner

Bauamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Waltraud Güntert
Zimmer 7
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-14
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

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