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Elterngeld - Partnerschaftsbonus beantragen


Allgemeine Informationen

Als Eltern können Sie Elterngeld beantragen. Es schafft nach der Geburt den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied.

 

Für Geburten ab dem 01.07.2015 können Sie zwischen dem Basiselterngeld, dem bisherigen Elterngeld, und dem ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.

 

Sie erhalten einen Partnerschaftsbonus in Form von je vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate, wenn sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes partnerschaftlich teilen, indem beide gleichzeitig Teilzeit arbeiten.

 

Ihr Einkommen in dieser Zeit wird auf das Elterngeld angerechnet.

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld sind:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf.

  • Ihr Kind lebt bei Ihnen und Sie betreuen es selbst.

  • Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.

  • Sie beide arbeiten gleichzeitig für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden.

  • Der Partnerschaftsbonus muss sich unmittelbar an den Zeitraum anschließen, in dem Sie Basiselterngeld oder Elterngeld Plus erhalten. Sie können ihn auch mitten im Elterngeldbezug nehmen, dann schließen sich weitere Elterngeld-Monate an. Das heißt, das wenigstens ein Elternteil spätestens nach dem 15. Lebensmonat Elterngeld Plus erhält.

 

Hinweis: In Ausnahmefällen kann sich auch ein Elterngeldanspruch bei einem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ergeben. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt der L-Bank "Allgemeine Hinweise zum Elterngeld für Familien mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands".

 

Hinweis: Alleinerziehende können Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus im gleichen Maße nutzen. Voraussetzung ist, dass sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen.

 

Zustaendig

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

 

Ablauf

Beide Elternteile müssen den Bonus schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Formular steht im Internet zum Download bereit. Alternativ halten die Städte und Gemeinden den Antrag und die dazugehörigen Hinweisblätter für Sie bereit.

 

Bereits im Elterngeldantrag müssen Sie festlegen, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Bei gemeinsamer Beantragung müssen beide Eltern unterschreiben. Sie können auch jeder für sich einen Antrag stellen. Dann muss jeder Elternteil in seinem jeweiligen Antrag angeben, für wie viele und welche Lebensmonate des Kindes er Elterngeld beansprucht.

 

Sonstiges

Fragen und Antworten zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus finden Sie auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums.


Rechtsgrundlagen

§§ 1 - 14 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Elterngeld)


Notwendige Unterlagen

  • wenn Sie beschäftigt sind: Bestätigung beider Arbeitgeber über die Teilzeitbeschäftigung

  • wenn Sie selbständig sind: Erklärung über Ihre Arbeitszeit


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

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