BannerbildDas RathausBlick auf die Alpen
 

Ermäßigung der Telefongebühr beantragen


Allgemeine Informationen

Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom können Sie den Sozialtarif der Deutschen Telekom erhalten.

 

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen analogen oder ISDN-Anschluß haben.

 

Bei diesen Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige Vergünstigung der Deutschen Telekom.

 

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom.

  • Sie nutzen diesen Anschluss nicht überwiegend gewerblich.

  • Sie sind durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio von der Rundfunkbeitragspflicht befreit beziehungsweise erhalten eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag oder

  • Sie erhalten Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder

  • Sie sind

    • blind,

    • gehörlos oder

    • sprachbehindert und

    • der Grad Ihrer Behinderung beträgt mindestens 90%.

 

Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in einem Haushalt leben.

 

Zuständig

Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn

 

Ablauf

Sie müssen den Sozialtarif bei der Deutschen Telekom beantragen. Nutzen Sie dafür das im Internet zum Downoad bereitgestellte Formular und senden Sie es ausgefüllt an die zuständige Stelle.

 

Sonstiges

Wenn sich etwas an Ihren Voraussetzungen ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

 

Tipp: Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Sozialtarif und auf den Seiten der Deutschen Telekom AG.


Notwendige Unterlagen

  • Bescheinigung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice über die Befreiung von beziehungsweise Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht oder

  • Kopie des BAföG-Bescheides oder

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises


Gebühren

Die Höhe der sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:

  • EUR 6,94 netto für Personen, die

    • wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebühr befreit sind oder eine Ermäßigung erhalten oder

    • BAföG-Leistungen empfangen

  • EUR 8,72 netto für Personen, die

    • blind,

    • gehörlos oder

    • sprachbehindert sind

    • und deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt.

 

Nutzen Sie den vollen Betrag in einem Monat nicht aus, wird der Restbetrag nicht in den nächsten Monat übertragen, sondern verfällt.

 

Die Beträge werden auf die Gebühren für selbst gewählte Standardverbindungen angerechnet.

Achtung: Der Rabatt gilt nicht

  • für die Grundgebühr

  • für Verbindungen zu anderen Anbietern im Rahmen des Call-by-Call

  • bei Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen alternativen Anbieter (Preselection)

  • für Anrufe zu Sonderrufnummern und in Mobilfunknetze

  • bei Pauschaltarifen oder Komplettpaketen


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

[Mehr]

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

05.​11.​2026

 

06.​12.​2026 - Uhr bis Uhr

 

20.​12.​2026 - Uhr

 

Amtsblatt

 Amtsblatt Titelseite KW 39         

                   

Amtsblätter