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Gewerbezentralregister - Auszug beantragen


Allgemeine Informationen

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten, beispielsweise als Gastwirt oder Gastwirtin, Makler oder Maklerin.

 

Im Gewerbezentralregister erfasst werden nur:

  • Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe
  • Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung

 

Es enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Suchen SIe allgemeine Informationen zu Gewerbetreibenden einer bestimmten Gemeinde oder Stadt, beantragen Sie einen Auszug aus dem Gewerberegister. Er enthält Daten 

  • zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie
  • zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit.

 

Voraussetzungen

Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben.

 

Zuständig

wenn Sie Ihren Antrag mündlich oder schriftlich stellen: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat.

 

Wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen: das Bundesamt für Justiz

 

Ablauf

Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie entweder persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Eine besondere Form für den Antrag ist nicht vorgeschrieben. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls Antragsformulare zur Verfügung stehen oder im Internet abrufbar sind.

 

Die Gemeinde leitet Ihren Antrag an das Bundeszentralregister in Bonn weiter, das den Auszug erstellt.

 

Im Internetportal des Bundesamtes für Justiz können Sie die Auskunft elektronisch beantragen, unabhängig davon, ob sich Ihr Wohn- oder Betriebssitz im Inland oder im Ausland befindet.

 

Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.

 

Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom Bundesamt für Justiz. Benötigen Sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Das Bundesamt für Justiz sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.

 

Sonstiges

Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten, benötigen Sie

  • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes und
  • die AusweisApp2.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Antragstellung: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis
  • wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist

Gebühren

EUR 13,00


Ansprechpartner

Gewerbeamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30

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