Gewerbezentralregister - Auszug beantragen
Allgemeine Informationen
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten, beispielsweise als Gastwirt oder Gastwirtin, Makler oder Maklerin.
Im Gewerbezentralregister erfasst werden nur:
Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen
Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe
Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
Es enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Suchen SIe allgemeine Informationen zu Gewerbetreibenden einer bestimmten Gemeinde oder Stadt, beantragen Sie einen Auszug aus dem Gewerberegister. Er enthält Daten
zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie
zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit.
Voraussetzungen
Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben.
Zuständig
wenn Sie Ihren Antrag mündlich oder schriftlich stellen: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat.
Wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen: das Bundesamt für Justiz
Ablauf
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie entweder persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Eine besondere Form für den Antrag ist nicht vorgeschrieben. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls Antragsformulare zur Verfügung stehen oder im Internet abrufbar sind.
Die Gemeinde leitet Ihren Antrag an das Bundeszentralregister in Bonn weiter, das den Auszug erstellt.
Im Internetportal des Bundesamtes für Justiz können Sie die Auskunft elektronisch beantragen, unabhängig davon, ob sich Ihr Wohn- oder Betriebssitz im Inland oder im Ausland befindet.
Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom Bundesamt für Justiz. Benötigen Sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Das Bundesamt für Justiz sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.
Sonstiges
Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten, benötigen Sie
ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes und
die AusweisApp2.
Rechtsgrundlagen
§ 150 Gewerbeordnung (GewO) (Auskunft auf Antrag des Betroffenen)
§ 18 Personalausweisgesetz (Elektronischer Identitätsnachweis)
§ 78 Aufenthaltsgesetz (Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium)
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlicher Antragstellung: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis
wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug
gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist
Gebühren
EUR 13,00
Ansprechpartner
GewerbeamtHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach (07765) 9200-12
(07765) 9200-30