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Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen - Feuerwerke anmelden


Allgemeine Informationen

Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen. In diesem Fall müssen Sie dies anmelden.

 

Feuerwerke werden in folgende Kategorien unterteilt:

  • Kleinfeuerwerk: Kategorie F2 (alt: Klasse II)
  • Mittelfeuerwerk: Kategorie F3 (alt: Klasse III)
  • Großfeuerwerk: Kategorie F4 (alt: Klasse IV)
  • Bühnen- und Theaterfeuerwerk: Kategorie T1 oder T2 oder pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke der Klasse T
  • sonstige Feuerwerkskörper: Kategorie P1 oder P2

 

Sie müssen anzeigen:

  • Kleinfeuerwerke: 2. Januar bis 30. Dezember
  • alle anderen Feuerwerke: 1. Januar bis 31.Dezember (ganzjährig)

 

Hinweis: Als Privatperson, das heißt Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein, können Sie aus einem begründeten Anlass das Abbrennen eines Kleinfeuerwerkes (Kategorie F2/ alt: Klasse II) beantragen.

 

In direkter Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.

 

Voraussetzungen
  • gültige Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 7 SprengG) oder
  • gültige Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 SprengG) oder
  • Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 20 SprengG)

 

Zuständig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Abbrennortes als Ortspolizeibehörde

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll.

 

Ablauf

Geben Sie folgende Informationen an:

  • Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes und die ausstellende Behörde,
  • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
  • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
  • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.

 

Viele Städte und Gemeinden bieten Ihnen im Internet ein Formular an. Andernfalls können Sie das Formular "Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände" des Umweltministeriums nutzen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz
    • nicht gewerblich oder
    • gewerblich

 

oder

  • gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

Ansprechpartner

Hauptamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Markus Wagner
Zimmer 1
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-13
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

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