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Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen


Allgemeine Informationen

Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis.

 

Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben. 

 

Voraussetzungen
  • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
  • Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.

 

Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.

 

Zuständig

Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

 

Ablauf

Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.

 

Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:

  • Gesundheitsamt
  • Veterinäramt
  • Baurechtsbehörde
  • Brandschutzbehörde
  • Unfallkasse

 

Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.

 

In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:

  • die Angebotsformen
  • die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
  • das notwendige Personal
  • sonstige Rahmenbedingungen

 

Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.

 

Sonstiges

Sie können sich bereits während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.

 

Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular mit Gruppenblättern
  • Pädagogische Konzeption der Einrichtung
  • Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung
    • bei Neuantrag bzw. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
  • Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)

 

Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Kindergartenanmeldung
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Andrea Schick
Zimmer 11
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-17
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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