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Kindertageseinrichtungen - Gebührenbefreiung beantragen


Allgemeine Informationen

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die fälligen Gebühren übernehmen. Die Kostenübernahme hängt von Ihrem Einkommen ab. Sie kann für alle Arten von Kindertageseinrichtungen (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder eine andere Einrichtung) gewährt werden.

 

Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt der Träger der Jugendhilfe in der Regel nicht.

 

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie von den Gebühren befreit werden:

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
  • Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.

 

Zuständig

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

 

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

 

Ablauf

Sie müssen die Gebührenbefreiung bei der zuständigen Stelle beantragen. Erkundigen Sie sich bitte bei der Kindestageseinrichtung oder bei deren Träger, wo Sie das Antragsformular erhalten. Beachten Sie, dass die verschiedenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedliche Antragsformulare verwenden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

keine


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Gemeindekasse
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Karin Hofstetter
Zimmer 9
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-19
Telefax (07765) 9200-30

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