Blick auf die AlpenDas RathausBannerbild
 

Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen


Allgemeine Informationen

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z.B. für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).

 

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
    • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
  • Ort und Tag der Geburt
  • die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
 
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)

 

Zustaendig
  • für Lebenspartnerschaften, die bis zum 31. Dezember 2011 einschließlich begründet wurden:
    • bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Landratsamt:
      das Standesamt am Ort des Landratsamtes
    • bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Stadtkreis: das Standesamt dieser Gemeinde
  • für Lebenspartnerschaften, die seit dem 1. Januar 2012 begründet wurden: das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk einer der Partner oder eine der Partnerinnen den Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält

 

Ablauf

Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Zuständig ist das Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebensgemeinschaft begründet haben. Die Gebühr können Sie sofort entrichten.

 

Sie können die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob

  • es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder
  • Sie sie abholen

 

und

  • wie Sie die Gebühren bezahlen können (z.B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

 

Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

 

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.

 

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister
  • ist ein Partner oder eine Partnerin geschieden oder verwitwet: zusätzlich
    • Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft oder
    • Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder eine beglaubigte Kopie aus dem Eheregister oder
    • Sterbeurkunde

Gebühren

Lebenspartnerschaftsurkunde: je 12 Euro


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

(07765) 9200-14
(07765) 9200-30

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

[Mehr]

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

02.​08.​2026 bis 13.​09.​2026

 

22.​08.​2026

 

06.​09.​2026 - Uhr bis Uhr

 

Amtsblatt

           Amtsblatt Titelseite KW 28               

                   

Amtsblätter