Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
Allgemeine Informationen
Sie sind auf der Suche nach einer bestimmten Person? Sie benötigen bestimmte Daten, die in einer einfachen Meldeauskunft nicht enthalten sind? In diesen Fällen können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen.
Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:
- Tag und Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- frühere Namen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Anschrift und Namen des gesetzlichen Vertreters
- Name und Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin und
- Sterbetag und -ort (wenn im Ausland auch den Staat)
Hinweis: Möchten Sie wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind? Die Gemeinde erteilt Ihnen auf Antrag Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Selbstauskunft).
Sie können auch eine einfache Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Für die Suche nach bestimmten Personengruppen können Sie eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen.
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Ein berechtigtes Interesse ist jedes öffentliche oder private, ideelle oder wirtschaftliche Interesse, das von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt wird. Bei der Entscheidung muss das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person berücksichtigt werden.
Das berechtigte Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung benötigt werden (z.B. Mahnverfahren, Klageerhebung). Die Überprüfung der von einem Kreditnehmer oder von einer Kreditnehmerin gemachten Angaben zur eigenen Person durch ein Kreditinstitut zählt auch dazu. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann auch erteilt werden, wenn die Daten für ein ernsthaftes Forschungsvorhaben benötigt werden.
die Meldebehörde des zuletzt bekannten Wohnortes der gesuchten Person
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt
Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Gemeinde oder die Stadt, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.
Sie können den Antrag
- mündlich in der Behörde stellen,
- mit der Post oder E-Mail übermitteln oder
- je nach Angebot der Gemeinde auch online stellen.
Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wird der gesuchten Person mitgeteilt. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht der Meldebehörde ist nur aufgrund eines rechtlichen Interesses möglich, z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
Rechtsgrundlagen
- § 10 Bundesmeldegesetz (BMG) (Auskunft an die betroffene Person)
- § 45 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erweiterte Melderegisterauskunft)
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Nachweis des berechtigten Interesses
Gebühren
- für Selbstauskünfte: keine
- für andere Auskünfte aus dem Melderegister: Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Hinweis: Bei einer schriftlich beantragten Melderegisterauskunft müssen Sie die Verwaltungsgebühren im Voraus zahlen. Sie können beispielsweise einen Verrechnungsscheck Ihrer Anfrage beilegen. Beantragen Sie die Melderegisterauskunft elektronisch, können Sie meistens eine Einzugsermächtigung erteilen.
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-20
(07765) 9200-30