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Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen


Allgemeine Informationen

Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte.

 

Voraussetzungen

Eine Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen Sie vornehmen, wenn Sie

  • gelegentlich bei Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der Behörde in Ihrer Wohnsitzgemeinde oder der Gemeinde, in der Sie Ihre betriebliche Niederlassung haben, Waren anbieten und die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner hat,

  • von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung regelmäßig in kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreiben oder

  • Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbieten.

 

Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn

  • Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren und Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder

  • Sie den Betrieb aufgeben.

 

Zuständig

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte

 

Ablauf

Das Reisegewerbe müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbe-Anmeldung (GewA1)". Es liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, im Internet zum Download zur Verfügung.

 

Die Anzeige müssen Sie unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

 

Wenn Sie als gewerbetreibende Person nicht selbst das Gewerbe anzeigen, sondern ein geschäftsführender Gesellschafter, eine geschäftsführende Gesellschafterin oder eine gesetzliche Vertretung dies erledigt, benötigt die mit der Anzeige beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

 

Innerhalb von drei Tagen bekommen Sie den Gewerbeschein mit der Gebührenrechnung zugeschickt.

 

Zeigen Sie die Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Stelle an, bekommen Sie den Gewerbeschein direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

 

Die zuständige Stelle leitet die Reisegewerbeanzeige an andere Stellen weiter, beispielsweise

  • das Finanzamt,

  • die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer,

  • das Registergericht und

  • die Berufsgenossenschaft.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers

  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:

    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben:

      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und

      • gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

  • ausgefülltes Antragsformular

 

Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen vorlegen. Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.

 

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie

  • das Antragsformular nur für die juristische Person ausfüllen,

  • alle personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere)

  • für die juristische Person einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

 

Bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), müssen Sie für jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeden geschäftsführenden Gesellschafter

  • ein Antragsformular ausfüllen und

  • alle personenbezogenen Unterlagen einreichen.


Gebühren

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.


Ansprechpartner

Gewerbeamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Waltraud Güntert
Zimmer 7
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-14
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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