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Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen


Allgemeine Informationen

Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.

 

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

 

Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie

  • in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder

  • Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können.

In Eilfällen können Sie ein Reisepass im Expressverfahren beantragen (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden).

 

Tipp: Sollten Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr und Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

 

Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren.

 

Zuständig

die Passbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind

Passbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung

  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

 

Auslandsdeutsche

  • Für den Antrag innerhalb Deutschlands: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

  • Für den Antrag im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.

 

Ablauf

Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erstatten. Sie können die Verlustanzeige auch bei der Passbehörde aufgeben, die den Pass ausgestellt hat. Manche Gemeinden stellen ein Formular zum Download zur Verfügung, das Sie der Gemeinde ausgefüllt zusenden können.

 

Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Pass beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

 

Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:

  • in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

  • im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.

 

Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.

 

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

 

Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Verlustanzeige: keine

bei Antrag auf einen neuen Pass:

  • Verlustanzeige
    Sie erhalten eine Kopie der Bescheinigung für Ihre Unterlagen, die Sie auch zur Erfüllung der Ausweispflicht nutzen können. Das gilt nur bis zur Ausstellung des neuen Reisepasses. Vom Tage der Ausstellung der Bescheinigung an gerechnet höchstens für acht Wochen.

  • gültiger Personalausweis oder Geburtsurkunde

  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
    Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.


Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.


Gebühren

  • für Verlustanzeige: keine

  • für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:

    • Personen ab 24 Jahren: EUR 59,00/ EUR 81,00

    • Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50/ EUR 59,50

  • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Elice Schmitt
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-11
Telefax (07765) 9200-30


Formulare

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Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

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