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Rentenversicherungskonto - Auskunft und Klärung beantragen


Allgemeine Informationen

Ob Sie berufstätig, arbeitslos oder krank sind - im Laufe Ihres Lebens kommen verschiedene rentenrechtliche Zeiten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung speichert diese in Ihrem persönlichen Versicherungskonto. Sie können jederzeit die dort gespeicherten Daten einsehen. Dazu übersendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf.

 

Sollten die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sein, müssen Sie das Konto berichtigen lassen. Dazu stellen Sie einen Kontenklärungsantrag. Nur wenn das Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer (späteren) Rente richtig berechnet werden.

 

Voraussetzungen

Es müssen Zeiten im Rentenkonto vorhanden sein.

 

Zuständig

der zuständige Rentenversicherungsträger

 

Ablauf

Sie können die Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf formlos anfordern. Der zuständige Rentenversicherungsträger sendet Ihnen daraufhin den Versicherungsverlauf zu. Wenn Ihr Versicherungskonto zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig ist, erhalten Sie gleichzeitig einen Antrag auf Kontenklärung zugesandt.

 

Einen solchen Antrag können Sie bereits vorab entweder bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

 

Spätestens mit Ihrer ersten Renteninformation wird Ihnen ein Versicherungsverlauf zugesandt.

 

Wenn Sie 43 Jahre alt sind, sendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger automatisch einen weiteren Versicherungsverlauf zur Überprüfung der gespeicherten Zeiten zu. Anschließend erhalten Sie alle sechs Jahre einen Versicherungsverlauf.

 

Mit dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Auskunft und, falls erforderlich, den Antrag auf Kontenklärung online anfordern. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre Versicherungsnummer eingeben. Für einen Onlinezugriff auf Ihre Daten benötigen Sie eine Signaturkarte.

 

Beim Ausfüllen der Vordrucke unterstützt Sie neben den Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung BW auch Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

 

Tipp: Bei jedem Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger halten Sie bitte immer Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für jede Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online.

 

Nur so kann Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin auf schnellem Wege Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.

 

Sie haben bereits einen Antrag auf Rente gestellt und dabei festgestellt, dass Ihr Versicherungskonto noch Lücken hat?

 

In diesem Fall können Sie die fehlenden Unterlagen beim Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung im Original vorlegen. Sie können dem schriftlichen Antrag auch bestätigte Kopien der Unterlagen beifügen.

 

Eine Bestätigung ist bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung für Rentenzwecke kostenlos.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Um Ihr Versicherungskonto zu klären beziehungsweise zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Aufrechnungsbescheinigungen)
  • Geburtsurkunde bzw. Personalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern)
  • Eheurkunden bei Namensänderung
  • Nachweise über
    • Ausbildungszeiten (Schule, Ausbildung, Studium)
    • Arbeitslosigkeit bzw. Ausbildungssuche
    • Krankheitszeiten
    • Erwerbstätigkeit im Ausland

 

Hinweis: Können Sie genaue Daten oder Nachweise nur schwer ermitteln oder sind Sie unsicher, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichen? Dann lassen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beraten.


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

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