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Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden


Allgemeine Informationen

Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

 

Voraussetzungen

Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet und mieten oder kaufen eine weitere Wohnung.

 

Zuständig

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Ihre Ansprechpartner vor Ort
Südwestrundfunk

 

Ablauf

Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es auch im Internet herunterladen oder sich online anmelden.

 

Sonstiges

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.


Rechtsgrundlagen

Rundfunkbeitragstaatsvertrag


Notwendige Unterlagen

keine


Gebühren

Änderung: kostenlos


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

 

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