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Rundfunkbeitrag abmelden


Allgemeine Informationen

Wenn für Sie die Pflicht, Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen, wegfällt, müssen Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

 

Achtung: Solange Sie sich nicht beim Beitragsservice abmelden, besteht Ihre Pflicht zur Bezahlung des Rundfunkbeitrags fort.

 

Voraussetzungen

Sie zahlen bisher den Rundfunkbeitrag und

  • Sie leben in einer Wohn- oder Lebensgemeinschaft in einer Wohnung, in der bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt wurden,
  • Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden,
  • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau ist von der Beitragspflicht befreit und wohnt zusammen mit Ihnen in einer Wohnung,
  • Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft) ist von der Beitragspflicht befreit und wohnt zusammen mit Ihnen in einer Wohnung,
  • Sie ziehen ins Ausland.

 

Zuständig

Beitragsservice des Südwestrundfunks (SWR), Neckarstraße 221, 70190 Stuttgart

Service-Telefon: 01806 999 555 55*, Service-Fax: 01806 999 555 05*

*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

 
Ablauf

Sie müssen sich schriftlich bei der zuständigen Stelle abmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus und begründen Sie darin Ihre Abmeldung. Das Formular liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.


Rechtsgrundlagen

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag


Notwendige Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist,
  • Meldebescheinigung,
  • gegebenenfalls Beitragsnummer und Name der Person, die bereits für die Wohnung zahlt,
  • gegebenenfalls Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde,
  • gegebenenfalls Nachweis der Befreiung des Ehemannes oder der Ehefrau von der Beitragspflicht,
  • gegebenenfalls Nachweis der Befreiung des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin von der Beitragspflicht (eingetragene Lebenspartnerschaft),
  • gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuungsvollmacht, wenn die Abmeldung für eine andere Person erfolgt,
  • gegebenenfalls Sterbeurkunde, wenn der bisherige Rundfunkbeitragszahler verstorben ist und Sie die Wohnung für ihn abmelden wollen.

Gebühren

keine


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Einladung zur Gemeinderatssitzung am 18.02.2025 (mehr)

  • Öffnungszeiten Rathaus Rickenbach am Schmutzige Dunnschdig (3. Faiße) und Rosemändig (mehr)

  • Neue Informationen und Hilfestellungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Bad Säckingen zur Grundsteuer (mehr)

  • Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Ankündigung Mikrozensus 2025 (mehr)

  • TransNet BW: Information zur Durchführung von Freischnittarbeiten in Rickenbach im Leitungsbereich (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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